Das Bundesministerium für Klimaschutz unterstützt Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bei der Umstellung auf LED-Beleuchtungssysteme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden. Gefördert werden Anlagen zwischen 0,5 kW und 20 kW Anschlussleistung, einschließlich Lichtsteuerungssystemen.
Förderdetails:
Höhe
500 €/kW, plus 100 €/kW Bonus bei Lichtsteuerung, max. 30 % der Investitionskosten.
Antrag
Nach Projektabschluss (Rechnungsdatum max. 6 Monate alt), online unter www.umweltfoerderung.at/led.
Förderfähige Kosten
LED-Leuchten, Montage, Planung, Steuerungssysteme.
Nicht förderfähig
LED-Tausch in Neubauten, Außen- oder Werbebeleuchtung, gebrauchte LED-Systeme.
Technische Anforderungen
100 lm/W, CRI 80, Lebensdauer 50.000 h.
Wichtige Hinweise:
- CE-Kennzeichnung, De-Minimis-Regelung (max. 300.000 € in 3 Jahren), Bundesvergabegesetz beachten.
- Landesförderungen kombinierbar.
- Kontakt: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, led@kommunalkredit.at.