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Geld und Glühbirne in Händen als Symbol für Investitionen und Ideen.

Das Bundesministerium für Klimaschutz unterstützt Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bei der Umstellung auf LED-Beleuchtungssysteme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden. Gefördert werden Anlagen zwischen 0,5 kW und 20 kW Anschlussleistung, einschließlich Lichtsteuerungssystemen.

Förderdetails:

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Höhe

500 €/kW, plus 100 €/kW Bonus bei Lichtsteuerung, max. 30 % der Investitionskosten.

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Antrag

Nach Projektabschluss (Rechnungsdatum max. 6 Monate alt), online unter www.umweltfoerderung.at/led.

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Förderfähige Kosten

LED-Leuchten, Montage, Planung, Steuerungssysteme.

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Nicht förderfähig

LED-Tausch in Neubauten, Außen- oder Werbebeleuchtung, gebrauchte LED-Systeme.

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Technische Anforderungen

100 lm/W, CRI 80, Lebensdauer 50.000 h.

Wichtige Hinweise:

  • CE-Kennzeichnung, De-Minimis-Regelung (max. 300.000 € in 3 Jahren), Bundesvergabegesetz beachten.
  • Landesförderungen kombinierbar.
  • Kontakt: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, led@kommunalkredit.at.

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